Empfehlen sich im Kampf gegen den Klimawandel gesetzgeberische Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts?
Der menschengemachte Klimawandel ist eine weltweit immer stärker spürbare Realität. Unternehmen emittieren den Großteil der klimaschädlichen Treibhausgase. Auch wenn primäre Mittel zur dringend notwendigen Bekämpfung des Klimawandels öffentlich-rechtliche Instrumente einschließlich einer angemessenen CO2-Bepreisung und eines verhaltenssteuernden Emissionszertifikatehandels sein dürften, fragt sich, ob nicht auch Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts förderlich sein können, um den Klimawandel und seine Folgen einzudämmen. Die wirtschaftsrechtliche Abteilung des 74. djt will diskutieren, mit welchen Veränderungen am gesellschaftsrechtlichen Rahmen freiwillige, über die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen hinausgehende Klimaschutzbemühungen von Unternehmen gefördert und wie etwaige in der Corporate Governance begründete Hemmnisse einer Dekarbonisierung der Geschäftstätigkeit beseitigt werden können.
Dabei wird es beispielsweise um die folgenden Fragen gehen:
- Sollte das Gesellschaftsrecht für den Klimaschutz aktiviert werden?
- Sollte die Verantwortung der Geschäftsleitungsgremien für den Klimaschutz gesetzlich verankert werden?
- Sollten zusätzliche Pflichten zur unternehmensinternen Untersuchung der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf das Klima und zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Unternehmensleitung begründet werden?
- Sollten Unternehmensleitungen insbesondere zur Aufstellung eines Klimatransformationsplans und zur Festlegung von Jahreszielen für die Senkung von Treibhausgasemissionen verpflichtet werden?
- Sollte für den Vorstand und/oder den Aufsichtsrat eine besondere Klimaexpertise verlangt werden?
- Sollte der Aufsichtsrat einen gesonderten Klimaausschuss einrichten?
- Empfehlen sich Änderungen im Hinblick auf die unternehmensinterne und -externe Berichterstattung über den eigenen CO2-Fußabdruck und die eigenen Klimaschutzbemühungen?
- Sollte die Hauptversammlung im Rahmen von „Say-on-Climate-Beschlüssen“ über den Klimatransformationsplan des Vorstands beschließen?
- Empfehlen sich weitere Vorgaben zur Vorstandsvergütung, um Anreize zu ambitionierten Klimaschutzbemühungen zu setzen?
- Sollten klimaneutrale Unternehmen die Möglichkeit haben, dies durch die Führung des Rechtsformzusatzes „klimaneutral“ im Geschäftsverkehr kenntlich zu machen?
- Welche der diskutierten Maßnahmen sollte der Gesetzgeber anordnen, welche die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex empfehlen oder anregen?
Prof. Dr. Marc-Philippe Weller, Heidelberg (Gutachter)
Prof. Dr. Marc-Philippe Weller ist seit 2014 Direktor am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg. Zuvor Studium und Promotion in Heidelberg und Montpellier (Licence en droit), Habilitation in Köln (2008) und Inhaber von Lehrstühlen im Handels- und Gesellschaftsrecht an den Universitäten Mannheim (2008 – 2011) und Freiburg (2011 – 2014). Gastprofessuren u.a. in Den Haag, Göteborg, Paris, Neapel, Taipeh, Washington (Georgetown) und Wien. Prorektor für Internationales an der Universität Heidelberg (seit 2019). Mitherausgeber u.a. der Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR), der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP), des Handbuchs Climate Change Litigation (2021) sowie des BeckOGK zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (2024). Mitglied im DFG-Fachkollegium Rechtswissenschaft (2016 – 2024) und Leitung zahlreicher Sommerakademien der Studienstiftung des Deutschen Volkes in Südtirol (seit 2012).
Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Köln (Referent)
Geboren 1965. Studium in Mainz (1985-1990), wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Walther Hadding, Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Referendariat in Mainz und Koblenz, Zweites juristisches Staatsexamen in Koblenz 1994. Promotion 1994 mit einer Dissertation zum Umwandlungsrecht. Habilitation 1998 mit einer Schrift zum Bilanzrecht der Kapitalgesellschaften. Von 2000-2003 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Bankrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seit 2003 an der Universität zu Köln, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht. Geschäftsführender Direktor des Instituts für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting (INUR) und Mitdirektor des Instituts für Gesellschaftsrecht. Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Wiss. Mitarbeiter Vera Obernosterer, Köln (Referentin)
Vera Obernosterer studierte nach der Schulzeit in Bornheim (Rheinland) von 2016 bis 2022 Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie beendete ihr Studium mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen am Oberlandesgericht Köln. Ihr Schwerpunktstudium absolvierte sie im Bereich des Unternehmensrechts bei Prof. Dr. Jens Koch. Seit 2022 ist sie als Doktorandin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jens Koch tätig, der bis September 2022 Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn war. Im Oktober 2022 wechselte sie gemeinsam mit Prof. Dr. Jens Koch an das Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Ihre Dissertation fertigt sie auf dem Gebiet des Aktienrechts mit einer Schnittstelle zum Thema Nachhaltigkeit an, weswegen sie dem Institut für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting (INUR) eng verbunden ist. Im Jahr 2023 wurde sie zusätzlich durch ein Promotionsstipendium einer Kölner Kanzlei gefördert.
Syndikusrechtsanwältin Dr. Friederike Rotsch, Königsstein im Taunus (Referentin)
1991 – 2001 Studium, Referendariat und Promotion in Passau, 2001 – 2005 Rechtsanwältin bei Hengeler Mueller, von 2005 – 2023 bei Merck KGaA, verschiedene Positionen im Rechtsbereich, 2011 – 2014 Leiterin der Internen Revision, 2014 – 2023 Group General Counsel. Seit September 2023 Group General Counsel bei der Deutschen Bank AG verantwortet neben dem Rechtsbereich auch Group Governance und den Datenschutz, seit 2018 Mitglied des Aufsichtsrates der SAP SE und dort unter anderem Lead Independent Director, Mitglied im Förderausschuss des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft, Mitglied im Präsidium des Bundesverband der Unternehmesjuristen, Mitglied der European General Counsel Association.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Vetter, München/Köln (Vorsitzender)
Prof. Dr. Jochen Vetter, Dipl.-Ökonom, ist Rechtsanwalt und Partner im Münchener Büro von Hengeler Mueller. Er ist spezialisiert auf Fragen des Gesellschafts- und Konzernrechts, Umstrukturierungen, Compliance und Mergers & Acquisitions. Herr Vetter ist Honorarprofessor an der Universität zu Köln, Mitglied verschiedener Arbeitskreise, die sich mit rechtspolitischen unternehmensrechtlichen Fragen befassen und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu Fragen des Gesellschafts-, Konzern- und Übernahmerechts. Er gehört der Ständigen Deputation des djt seit 2010 an. 2006 war er Referent der wirtschaftsrechtlichen Abteilung des 66. Deutschen Juristentages.
Prof. Dr. Mathias Habersack, München (Stv. Vorsitzender)
Prof. Dr. Mathias Habersack ist seit 1. April 2011 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; zuvor war er – nach Promotion (1990) und Habilitation (1995) in Heidelberg – Lehrstuhlinhaber in Regensburg (1996-2000), Mainz (2000-2007) und Tübingen (2007-2011). Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Bankrecht. Er ist Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaft der DFG, des Vorstands der Vereinigung für Gesellschaftsrecht und des Vorstands der Bankrechtlichen Vereinigung, ferner Mitglied der Schriftleitung der Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (ZHR) und der Zeitschrift „Die Aktiengesellschaft“ (AG), Mitherausgeber des Münchener Kommentars zum AktG, des Großkommentars zum HGB (Staub) und des Großkommentars zum GmbHG.
Rechtsanwältin Dr. Barbara Mayer, Freiburg i.Br. (Stv. Vorsitzende)
Dr. Barbara Mayer ist Partnerin bei der Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten in Freiburg. Sie berät inhabergeführte Mittelständler genauso wie börsennotierte Konzerne bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen sowie Projekten in aller Welt. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Praxis ist die Beratung von Familienunternehmen und Unternehmerfamilien im Kontext von Gesellschafterstreitigkeiten und bei der Nachfolgeplanung. Sie veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu aktuellen Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und ist Autorin und/oder Herausgeberin mehrerer juristischer Fachbücher zu GmbH, AG und SE.
Dr. Barbara Mayer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Straßburg (Faculté Internationale de Droit Comparé) sowie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie promovierte an der Universität Freiburg, absolvierte ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg und wurde im Jahr 1993 als Rechtsanwältin zugelassen. Vor ihrem Eintritt bei ADVANT Beiten im Jahr 2022 war sie viele Jahre lang Managing Partnerin einer führenden deutschen Wirtschaftskanzlei.
Gutacher
Prof. Dr. Marc-Philippe Weller, Heidelberg
Referentinnen und Rerenten
Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Köln
Wiss. Mitarbeiterin Vera Obernosterer, Köln
Syndikusrechtsanwältin Dr. Friederike Rotsch, Frankfurt a.M.
Vorsitzender
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Vetter, München
Stv. Vorsitzende
Prof. Dr. Mathias Habersack, München
Rechtsanwältin Dr. Barbara Mayer, Freiburg i.Br.
Schriftführer
Rechtsanwalt Dr. Daniel Schubmann, Hannover
Referate
Mittwoch, 25. September
12:00 bis 13:15 Uhr
Diskussion
Mittwoch, 25. September
14:15 bis 15:30 Uhr
Donnerstag, 26. September
9:30 bis 13:00 Uhr
Diskussion und Beschlussfassung
Donnerstag, 26. September
14:00 bis 18:00 Uhr