Recht mitgestalten – Ihre Chance!

Als Mitglied des djt e.V. haben Sie die Möglichkeit, für den nächsten Juristentag Ihre Themen vorzuschlagen. Die Vorschläge sichtet dann die Ständige Deputation und wählt für jede Abteilung ein Thema aus.

Auf dem Deutschen Juristentag können Sie dann diskutieren und abstimmen, wobei die Abstimmung über die einzelnen Thesen den Vereinsmitgliedern vorbehalten ist. Die Beschlüsse, die damit gefasst worden sind, finden regelmäßig in Politik und Rechtsprechung Gehör und haben Auswirkungen auf das Handeln der jeweiligen Akteure.

Somit können Sie persönlich auf die Weiterentwicklung unseres Rechts Einfluss nehmen. Beachten Sie: Nur als Mitglied haben Sie ein uneingeschränktes Recht zur Mitsprache.

Daher lohnt es sich: Jetzt Mitglied werden!

„Gut, dass es den Deutschen Juristentag gibt.“

Joachim Gauck, Bundespräsident a.D.

Ihre Themen

Die Deutschen Juristentage befassen sich mit aktuellen rechtspolitischen Themen aus verschiedenen Rechtsgebieten, die in sechs Fachabteilungen behandelt werden, deren Zuschnitt sich von Tagung zu Tagung unterscheidet. In den letzten Jahren wurden regelmäßig jeweils Abteilungen aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht und Wirtschaftsrecht gebildet.

Die Suche nach Themen beginnt kurze Zeit nach Ende des letzten Juristentages. An dieser Stelle können Sie sich bereits zum ersten Mal aktiv einbringen, denn alle Mitglieder sind aufgerufen, Themenvorschläge zu unterbreiten.

Wo ist das geltende Recht reformbedürftig? Welche sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen begründen rechtspolitischen Handlungsbedarf? Muss der Gesetzgeber aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union oder internationalen Rechtsentwicklungen tätig werden?

Dies sind die Fragen, die wir uns bei der Themensuche stellen, damit die Deutschen Juristentage ihrem Anspruch gerecht werden können, vorausschauend die aktuelle Rechtspolitik zu begleiten.

Die Entscheidung über die Themen trifft nach Auswertung und ausführlicher Erörterung der Vorschläge die Ständige Deputation. Diese wählt auch die Gutachterinnen und Gutachter aus, die das Thema der jeweiligen Fachabteilungen in einer umfassenden wissenschaftlichen Analyse aufbereiten. Meist handelt es sich um Hochschullehrer deutscher Universitäten. Die Gutachter erhalten keine Vergütung, sondern sind ehrenamtlich tätig. Einige Monate vor Beginn der Tagung werden die Gutachten kostenfrei an die Mitglieder versandt, um Ihnen eine umfassende Vorbereitung auf die Beratungen in den Fachabteilungen zu ermöglichen.

Ergänzt werden die Gutachten je Fachabteilung durch in der Regel drei Referate von zuvor ausgewählte juristischen und nichtjuristischen Expertinnen und Experten, in denen weitere Denkansätze aus unterschiedlichen Blickwinkeln präsentiert werden.

„Juristen, die mehr sein wollen als Rechthaber, müssen miteinander reden und streiten.
Der Juristentag ist der richtige Ort dafür.“

Prof. Dr. Heribert Prantl, Journalist

Diskutieren und abstimmen

Am Ende der Tagung soll jede Abteilung rechtspolitische Gestaltungsvorschläge in Form von „Beschlüssen“ machen. Geleitet wird jede Abteilung durch den Abteilungsvorstand (in den Verhandlungsrichtlinien „Büro“ genannt), der aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, dem Schriftführer sowie dem Gutachter und den Referenten besteht.

Den Beschlüssen voran geht die Diskussion als zentraler Bestandteil der Abteilungsarbeit auf dem Deutschen Juristentag. An dieser Diskussion kann sich jeder Teilnehmer – beliebig ob er sich beispielsweise als Student noch am Anfang seines juristischen Lebens, mittendrin, egal welcher Profession er nachgeht, oder bereits am Ende der juristischen Laufbahn befindet – beteiligen. Gerade diese Vielfalt an Perspektiven ergibt die Einzigartigkeit des Juristentags als Repräsentation aller Juristinnen und Juristen.

Die Grundlage der Diskussion bilden das Gutachten sowie die Referate. Der Abteilungsvorstand bereitet auf der anhand der Gutachten und Referate eine vorläufige Beschlussvorlage vor, die vor Beginn der Diskussion an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verteilt wird. Im Rahmen der Diskussion wird diese vorläufige Beschlussvorlage durch Anträge der Teilnehmer geändert und ergänzt. Die daraus entwickelte finale Beschlussvorlage liegt der Abstimmung zu Grunde, zu der, anders als zur Teilnahme an der Diskussion und zur Antragsstellung, nur die Mitglieder des Vereins Deutscher Juristentag berechtigt sind.

Die so gefassten Beschlüsse werden in der gemeinsamen Schlusssitzung den Teilnehmerinnen und Terlnehmern der anderen Abteilungen sowie der Presse präsentiert und anschließend veröffentlicht. Sie stellen flankiert durch die wörtlich protokollierten Diskussionsbeiträge als „Erwägungsgründe“ das Ergebnis des Deutschen Juristentages dar, das insbesondere auch bei den zuständigen Gesetzgebungsorganen erhebliche Beachtung findet. Um dieser Funktion gerecht zu werden, wird das Wortprotokoll der Diskussion zusammen mit den Referaten und den Beschlüssen nach der Tagung in zwei Bänden als „Verhandlungsberichte“ veröffentlicht.

„Der Juristentag ist sich treu geblieben mit seinem Anspruch, vorausschauend zu diskutieren, nicht rückblickend.“

Stephan Weil, Niedersächsicher Ministerpräsident

Nehmen Sie Einfluss auf die rechtspolitische Debatte

Nehmen Sie Einfluss auf die rechtspolitische Debatte! Die aktive Beteiligung an Diskussion und Beschlussfassung in den Abteilungen bietet die wertvolle Chance, rechtspolitische Vorschläge zu machen, die vom Gesetzgeber auch wahrgenommen werden.

Der Deutsche Juristentag ist als unabhängiges und fachlich breit qualifiziertes Forum in der Politik bekannt und anerkannt. Er ist kein Lobbyverband, der die Interessen des Juristenstandes oder einzelner Berufsgruppen voranbringen will. Gerade deshalb genießt er hohes Ansehen. Die Deutschen Juristentage haben die rechtspolitische Diskussion immer auch über die Tagung hinaus vorangetrieben. Nicht selten haben die Beschlüsse sichtbare Spuren in späteren Gesetzesvorhaben und der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinterlassen. Zu nennen sind beispielsweise Neuregelungen des Produkthaftungsrechts (47. djt), Ehescheidungsrechts (48. djt), Vormundschaftsrechts (57. djt) und des Kindschaftsrechts (59. djt), wie auch strafrechtliche Reformgesetze zum Opferschutz (55. djt) und Sanktionssystem (59. djt). Im Bereich des öffentlichen Rechts hat eine Kommission des djt die Kodifikation des Bundesdatenschutzgesetzes entscheidend geprägt.

„Recht mitgestalten, das ist das Motto der Juristentage. Wie gut sie diesen Anspruch immer wieder erfüllen, das zeigen Beispiele aus der aktuellen Politik.“

Heiko Maas, ehem. Bundesminister der Justiz und für
Verbraucherschutz

Mitglied werden

Mitglied des Vereins Deutscher Juristentag kann jeder werden, der mindestens eine juristische Staatsprüfung in Deutschland bestanden hat oder Rechtswissenschaft an einer deutschen Universität studiert. Auch juristische Personen können die Mitgliedschaft erwerben. Auf Antrag können andere Personen, insbesondere auch ausländische Juristen, aufgenommen werden. Der Mitgliedsbeitrag ist als Spende für einen gemeinnützigen Verein/Sonderausgabe steuerlich voll absetzbar. Die Mitgliedschaft lohnt sich. Beantragen Sie gleich hier Ihre Mitgliedschaft:

Ihre Mitgliedschaft – Ihre Vorteile:

Vor der Tagung

Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, Themen vorzuschlagen. Erhalten Sie kostenlos die Gutachten im Wert von ca. 55 Euro.

Während der Tagung

Profitieren Sie von einer ermäßigten Tagungsbeitrag. Machen Sie bei der Beschlussfassung von Ihrem Stimmrecht als Mitglied Gebrauch.

Nach der Tagung

Erwerben Sie die Verhandlungsberichte zu einem vergünstigten Preis.

Jederzeit

Unterstützen Sie mit uns das gemeinnützige Ziel eines besseren Rechts.

„Die Diskussionen sind auf einem hohen Niveau. Mit den Gutachten kann ich mich darauf gut vorbereiten.“

Vincent Nossek, wissenschaftlicher Mitarbeiter