Verteilung der Lasten der Pandemie
Nachdem das Infektionsgeschehen und die unmittelbaren Gesundheitsgefahren in Deutschland vorerst unter Kontrolle sind, treten die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie immer stärker in den Vordergrund. Innerhalb kürzester Zeit hat der Staat gigantische Rettungsschirme aufgespannt. Doch nach welchen Kriterien wird geholfen? Wo bedarf es staatlicher Intervention? Und wie sollen die Hilfsmaßnahmen finanziert werden?
Diese Fragen ziehen sich durch die gesamte Wirtschafts- und Rechtsordnung. Sie stellen sich national, international und auf europäischer Ebene.
Ausgangspunkt sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie. Lassen sich die Verlierer bereits eindeutig bestimmen? Gibt es möglicherweise auch Gewinner? Wie unterscheidet sich die Coronakrise von bisherigen Wirtschaftskrisen?
Ausgehend von den ökonomischen Wirkungen stellen sich juristische Fragen der Lastenverteilung, Fragen nach Ziel und Maß der Hilfsmaßnahmen. Die Pandemie lässt sich nicht ungeschehen machen, wohl aber müssen Notlagen verhindert werden. Unklar ist, wie diese zu definieren sind und ob Bedingungen an die Hilfen geknüpft werden sollten. Es geht um die Definition von Bedürftigkeit, aber auch um Solidarität und deren Grenzen. Und obwohl die Pandemie die gesamte Gesellschaft herausfordert, kommen ihre Folgen höchst unterschiedlich an. Muss der Staat eingreifen, um eine gleichmäßige Lastenverteilung zu erreichen, etwa auch Beamte oder Rentner einbeziehen? Besonders drängend stellen sich diese Fragen auf den Gebieten des Sozialrechts und Steuerrechts. Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und erhöhte Gesundheitskosten belasten die Sozialversicherungssysteme und bergen die Gefahr von Beitragserhöhungen. Müssen diese Lasten auf die Gemeinschaft der Steuerzahler umgelegt werden? Auf heutige Steuerzahler oder – über Staatsverschuldung – auf zukünftige Steuerzahler? Bedarf es eines Lastenausgleichs wie nach dem 2. Weltkrieg? Aber es geht nicht nur um die Verteilung staatlicher Hilfen und deren Finanzierung, sondern auch um Lastenteilung in Vertragsbeziehungen. Entzieht die Pandemie Verträgen die Geschäftsgrundlage? Soll der Staat eingreifen oder die Lastenverteilung den Parteien überlassen?
Die Politik handelt unter extremem Zeitdruck, übergeordnete Fragen werden bisher kaum gestellt, umso wichtiger ist es, für die in Zukunft noch zu erwartenden Maßnahmen Leitlinien der Lastenverteilung zu erarbeiten.
Leitung und Moderation
Prof. Dr. Johanna Hey, Köln
Podium
Rechtsanwalt Prof. Dr. Siegfried H. Elsing, LL.M., Düsseldorf
Vizepräsidentin der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina Prof. Regina T. Riphahn, Ph.D., Nürnberg
Präsident des BSG Prof. Dr. Rainer Schlegel, Kassel/Gießen
Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank Prof. Dr. Isabel Schnabel, Frankfurt a. M.
Direktor des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön, München
Zeit
Freitag, 18. September 2020
16 bis 18 Uhr