Empfehlen sich Regelungen zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz bei der Besetzung von Richterpositionen?

Fragen der Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz sind – auch mit Blick auf die Europäische Union – derzeit von hoher Aktualität. Im Fokus der Diskussion steht, durch wen und auf welche Weise Rechtsprechungsämter zu besetzen sind, um die im Grundgesetz und im Recht der Europäischen Union garantierte Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter zu gewährleisten. Der Juristentag greift dieses Thema, das für einen demokratischen Rechtsstaat von elementarer Bedeutung ist, in der Abteilung Justiz auf.

Auf der Basis des Gutachtens von Professor Dr. Fabian Wittreck wird sich die Abteilung mit der Frage beschäftigen, was – insbesondere in Auseinandersetzung mit der aktuellen nationalen und europäischen Rechtsprechung – unter dem Begriff der richterlichen Unabhängigkeit zu verstehen ist. Sie wird sich sodann – weiter angeregt durch drei Referate – mit der Besetzung der unterschiedlichen Rechtsprechungsämter befassen: der Ersternennung im Eingangsamt, der Beförderung in ein Amt mit höherem Endgrundgehalt sowie der Besetzung von Spitzenpositionen in der Justiz auf der Landes­ und Bundesebene. Derzeit gibt es auf der Länderebene viele unterschiedlich ausgestaltete Verfahren und Mit­ wirkende bei der Besetzung von Rechtsprechungsämtern, die immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen und Änderungen sind. Auch das divergente Beurteilungswesen in den Ländern führt im Spannungsfeld zur richterlichen Unabhängigkeit in Dienstgerichtsverfahren und bei Konkurrentenklagen zu erheblichen Auseinandersetzungen. Die häufig lang andauernden Konkurrenten­ streitverfahren belasten die Gerichte in besonderer Weise, weil vielfach Spruch­ körper nicht ordnungsgemäß besetzt werden können. Das Auswahlverfahren für die Richterämter bei den obersten Bundesgerichten und dem Bundesverfassungs­ gericht ist nicht nur Diskussionsgegenstand in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern der Europäischen Union.

Vor diesem Hintergrund wird die Abteilung Justiz der Frage nachgehen, ob und in welchem Bereich der Besetzung von Richterpositionen Änderungen veranlasst sind, um die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern in einem demo­ kratischen Rechtsstaat dauerhaft zu garantieren. In die Diskussion einbezogen werden sollen auch Verfahrensweisen anderer demokratischer Staaten, die ergän­zend zu dem Gutachten in einem Referat näher beleuchtet werden.

Ministerialdirektorin a.D. Marie Luise Graf-Schlicker, Berlin (Vorsitzende)

Marie Luise Graf-Schlicker begann ihre berufliche Laufbahn als Richterin beim Landgericht Essen. 1989 wechselte sie in das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, wo sie als Referatsleiterin zunächst für das Familienrecht, später für das Handels- und Wirtschaftsrecht sowie die Umsetzung der Insolvenzordnung zuständig war. Von 1999 bis Mai 2002 leitete sie dort den gesamten zivilrechtlichen Bereich. In dieser Funktion wirkte sie u. a. an umfassenden Reformen zur Zivilprozessordnung und zum Schuldrecht mit. Im Mai 2002 wurde sie zur Präsidentin des Landgerichts Bochum ernannt. Seit dem 1. Juni 2007 leitet sie im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin die Abteilung Rechtspflege. Für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist sie seit 2007 Mitglied der Ständigen Deputation des Juristentages, dem sie seit 1992 angehört.

Frau Graf-Schlicker ist Herausgeberin des gleichnamigen Kommentars zum Insolvenzrecht und Autorin zahlreicher Publikationen zum Insolvenzrecht, zur Zivilprozessordnung, außergerichtlichen Streitschlichtung, Mediation und modernen Technik in der Justiz. Sie ist außerdem Lehrbeauftragte an der Ruhr-Universität Bochum.

Richter am BVerwG Prof. Dr. Christoph Külpmann, Leipzig/Bremen (Stv. Vorsitzender)

Jahrgang 1972, verheiratet, zwei Kinder

Ab 1991 Studium in Göttingen, Galway (Irland) und Köln. 1. jur. Staatsexamen 1996. 1999 Promotion in Köln, ausgezeichnet mit dem Universitätspreis; Referendariat im Bezirk des OLG Köln (mit Stationen beim OLG Köln und dem Bundesverfassungsgericht ). 2. jur. Staatsexamen 2001. 2001 bis 2003 Rechtsanwalt im öffentlichen Recht bei Redeker Sellner Dahs & Widmaier in Bonn. 2003 bis 2009 Richter am Verwaltungsgericht Bremen (mit zweijähriger Abordnung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht). 2009 bis 2013 Tätigkeit beim Senator für Justiz und Verfassung in Bremen, zuständig für das öffentliche Recht und die Landesgesetzgebung. 2011 Ernennung zum Senatsrat. 2013 Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht, seither tätig in dem für Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Senat. Seit 2017 Honorarprofessor in Bremen. Seit 2017 Mitglied des Verwaltungssenats bei dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Veröffentlichungen insbesondere zum Baurecht, zum Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht und zum Staatshaftungsrecht.

Präsident des KG Dr. Bernd Pickel, Berlin (Stv. Vorsitzender)

Prof. Dr. Fabian Wittreck, Münster (Gutachter)

Rechtsanwalt Dr. Christian-Dietrich Bracher, Bonn (Referent)

Studium der Rechtswissenschaften in Bonn. Erstes juristisches Staatsexamen 1979, zweites juristisches Staatsexamen 1982. Promotion in Bonn 1986 bei Prof. Dr. Ossenbühl. Seit 1982 Rechtsanwalt bei Redeker Sellner Dahs; Partner seit 1989. Mitglied des Verfassungsrechts-ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer seit 1990 und des Verwaltungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins seit 1993.

Vizepräsidentin des BSG Dr. Miriam Meßling, Kassel (Referentin)

Miriam Meßling: 1992 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Münster einschließlich des Nebenstudiengangs fachspezifische Fremdsprachenausbildung (englisches und italienisches Recht); Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes. 1998 bis 2000 Promotion zu einem europarechtlichen Thema; anschließend Referendariat. 2002 bis 2005 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht; in dieser Zeit im Sommer 2004 Eintritt in die baden-württembergische Justiz. Richterin an den Sozialgerichten Karlsruhe und Freiburg; 2009 bis Februar 2011 Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht; 2012 Ernennung zur Richterin am Landessozialgericht. Juli 2012 bis März 2013 Abordnung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Dienstrechtssenat); seit April 2013 Leitung eines Referats im baden-württembergischen Ministerium der Justiz und für Europa mit Zuständigkeiten für Personalangelegenheiten des höheren Dienstes der Fachgerichtsbarkeiten sowie für das Recht des öffentlichen Dienstes. Oktober 2016 Ernennung zur Richterin am Bundessozialgericht mit Zuweisung zu den für Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen zuständigen Senaten. Im August 2018 Betrauung mit den Aufgaben einer Präsidialrichterin; zugleich Zuweisung zum Beitragssenat. Seit Januar 2020 Mitglied des für Krankenversicherungsrecht zuständigen 1. Senats.

Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur., Bielefeld (Referentin)

Jahrgang 1977, Studium der Rechtswissenschaften in Berlin, 1. Staatsexamen 2002, WissMit an der Universität zu Köln am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb 2002-2005 und 2012-2013, Masterstudium an der Universität Oxford 2005/2006, Promotion 2007, Förderung während Studium, Masterstudium und Promotion durch die Studienstiftung des deutschen Volkes bzw. das Bucerius Jura Programm. 2006-2008 Referendariat im OLG-Bezirk Köln, 2. Staatsexamen 2008, 2009-2011 WissMit am BVerfG bei BVR Dr. Christine Hohmann-Dennhardt und BVR Prof. Dr. Gabriele Britz, 2013-2017 Juniorprofessorin für Zivilrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Bonn und Vizedirektorin des dortigen Instituts für Deutsches, Europäisches und internationales Familienrecht, 2012-2015 Mitglied des Jungen Kollegs der Akademie der Wissenschaften und der Künste NRW, Habilitation 2017, dafür Helmut Schippel-Preis 2018, seit 2018 Lehrstuhlinhaberin für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Recht der Familienunternehmen und Justizforschung an der Universität Bielefeld und Direktorin des Instituts für Familienunternehmen Ostwestfalen-Lippe (IFUn). Seit 2019 Richterin im Nebenamt am OLG Hamm. 2016, 2017 und 2018 Lehrpreise der Universitäten Bonn und Bielefeld. Seit 2014 regelmäßig Expertin für Projekte des Europarats und der EU zu Fragen der richterlichen Unabhängigkeit und Qualität richterlicher Arbeit, insbesondere Expertin des Consultative Council of European Judges (CCJE) für die Opinions 2014, 2015 und 2019. Forschungsgebiete: Deutsche und vergleichende Justizforschung, sowie Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht.

Staatsrat a.D. Rechtsanwalt Prof. Matthias Stauch, Bremen (Referent)

Geboren 1951

Ausbildung für den gehobenen Dienst

Studium und Ausbildung der Rechtswissenschaften 1973 bis 1979

Verwaltungsrichter 1980

1985 bis 1987 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht

1991 bis 1993 und 1996 bis 1998 tätig beim Senator für Finanzen in Bremen – Bundesstaatlicher Finanzausgleich und Steuerrecht – zuletzt Abteilungsleiter

1.1.1994 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht

1.1.1999 Präsident des Verwaltungsgerichts Bremen

2002 bis 2008 Präsident des Oberverwaltungsgerichts Bremen und zeitgleich

Mitglied des Staatsgerichtshofs zuletzt Vizepräsident

Seit 2008 Honorarprofessur Universität Bremen Öffentliches Recht

Ab Mai 2008 bis 30.4.2017 Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung

Von Juli 2011 bis Juni 2015 zusätzlich und parallel Staatsrat für das Ressort Arbeit

Seit 1.5.2017 Staatsrat a.D. im Ruhestand nach Erreichen der Altersgrenze

Erstattung von Rechtsgutachten im Öffentlichen Recht

Lehrveranstaltungen im Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Bremen im Öffentlichen Baurecht und Prüfertätigkeit

Seit 20.3.2018 Zulassung als Rechtsanwalt, assoziiierter Partner der Kanzlei Oltmanns, Kandelhard und Büsing, Bremen – Schwerpunkte Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Öffentliches Bau- und Planungsrecht

Vorsitzende

Ministerialdirektorin a. D.
Marie Luise Graf-Schlicker, Berlin

Stv. Vorsitzende

Richter am BVerwG
Prof. Dr. Christoph Külpmann, Leipzig/Bremen

Präsident des KG Dr. Bernd Pickel, Berlin

Schriftführer

Richter am LG Pit Becker, Berlin

Gutachter

Prof. Dr. Fabian Wittreck, Münster

Referenten

Rechtsanwalt Dr. Christian-Dietrich Bracher, Bonn

Vizepräsidentin des BSG Dr. Miriam Meßling, Kassel

Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur., Bielefeld

Staatsrat a. D. Rechtsanwalt Prof. Matthias Stauch, Bremen

Referate

Mittwoch, 21. September
12:00 bis 13:15 Uhr

Diskussion

Mittwoch, 21. September
14:15 bis 15:30 Uhr
Donnerstag, 22. September
9:30 bis 13:00 Uhr

Diskussion und Beschlussfassung

Donnerstag, 22. September
14:00 bis 18:00 Uhr