Wohnen für Alle – Welche Reformen des Mietrechts sowie anderer Organisations- und Förderformate empfehlen sich?

Die Anspannung auf den Mietmärkten betrifft im „Mieterland“ Deutschland viele Menschen: In Groß- und Universitätsstädten – aber längst nicht nur dort – ist bezahlbarer Wohnraum notorisch knapp und steigen die Angebotsmieten seit Jahren deutlich an. Vor allem für Einkommensschwache wird die Wohnungssuche zunehmend zur Herausforderung.

Das soziale Mieterschutzrecht des BGB fußt auf den beiden Grundpfeilern des Kündigungsschutzes und der Begrenzung von Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis auf die ortsübliche Vergleichsmiete, deren Ermittlung allerdings je nach Verfügbarkeit, Qualität und Aktualität von Mietspiegeln mit mehr oder weniger großen Unsicherheiten behaftet ist. Die Neuvermietungsmiete kann prinzipiell frei vereinbart werden, soweit nicht die sog. „Mietpreisbremse“ eingreift, für die jedoch Ausnahmen gelten und die auch von Umgehung bedroht ist.

Unter dem geltenden Recht ist eine vielerorts deutliche Spreizung der Mietmärkte in günstige Alt- und erheblich teurere Neumieten zu beobachten. Wer in den Genuss von niedrigeren Mieten gelangt, bestimmt sich insoweit weniger nach dem Einkommen als vielmehr nach der Dauer des Mietverhältnisses.

Obwohl das Mietrecht des BGB in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Reformen war, blieb die Grundkonzeption weitgehend unangetastet. Eine intensive Diskussion darüber, inwieweit Mieterschutz rechtlich neu aufgestellt werden sollte, tut daher dringend Not.

Das Angebot an bezahlbarem Wohnraum ist aber auch deshalb knapp, weil die Zahl verfügbarer Sozialwohnungen von Jahr zu Jahr sinkt. Der schwindenden Objektförderung stehen umgekehrt stetig wachsende öffentliche Mittel gegenüber, die als Subjektförderung, also durch Übernahme oder Bezuschussung von Wohnkosten gewährt werden und die womöglich nicht optimal alloziert sind, um eine nachhaltige Wohnraumversorgung aller zu gewährleisten.

Wie kann angespannten Wohnungsmärkten effektiv begegnet und eine nachhaltige Wohnraumversorgung auch Einkommensschwächerer gewährleistet werden? Die Abteilung zielt im Schwerpunkt auf Empfehlungen zu einer zielgenaueren rechtlichen Ausgestaltung des sozialen Mieterschutzes. Ergänzend werden insbesondere Fragen des Sozial(hilfe)rechts und der öffentlichen Wohnraumsicherung sowie ökonomische Aspekte zu diskutieren sein.

Prof. Dr. Markus Artz, Bielefeld (Gutachter)

Studium in Trier und Málaga (1989 bis 1995), Dissertation (2000) und Habilitation (2007) an der Universität Trier, seit 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht in Bielefeld, Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstags und Vorstandsmitglied der Bankrechtlichen Vereinigung. Mitherausgeber der NZM, der BKR und des Beck-Online-Großkommentars. Mietrechtliche Kommentierungen im Münchener Kommentar und in J. von Staudingers Kommentar zum BGB.

Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, Berlin (Gutachter)

Studium in Bonn und Berlin (1993 bis 1998); erstes und zweites Staatsexamen in Berlin. Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin (2003 bis 2008); Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin (2008). Von 2001 bis 2011 Rechtsanwalt in Berlin mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt. Seit 2011 Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. 2019/2020 Abordnung an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zwecks Mitarbeit an der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG).

Richter am BSG Dr. Björn Harich, Kassel (Referent)

Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung und Auslandsstudium in Nijmegen/Niederlande, 1. Staatsexamen 2002, Promotion im Sozialrecht/Europarecht 2005, Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg mit dem 2. Staatsexamen 2006. Seit 2007 Richter in der bremischen Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit. 2010 bis 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundessozialgericht. 2012 bis 2018 Oberverwaltungsgericht Bremen (zuletzt Vizepräsident). Seit 2018 Richter am Bundessozialgericht (Grundsicherung für Arbeitsuchende und Kinderzuschlag). Lehrbeauftragter an der Universität Bremen.

Prof. Dr. Steffen Sebastian, Regensburg (Referent)

Amtsleiterin Katharina Wagner, Frankfurt a.M. (Referentin)

Katharina Wagner studierte an der Goethe-Universität Frankfurt und an der Karls-Universität Prag Soziologie mit den Nebenfächern Jura, Humangeographie und Kulturanthropologie. Nach ihrem Abschluss als Diplom-Soziologin arbeitete sie im Bereich Stadtentwicklung in einem freien Planungsbüro, bevor sie 2015 zur Stadt Frankfurt wechselte, wo sie das Frankfurter Konzeptverfahren für gemeinwohlorientiertes Wohnen etablierte. Von 2018 bis 2023 war sie Fachreferentin und Büroleiterin des Planungsdezernenten und hier für den Frankfurter Baulandbeschluss verantwortlich. Seit November 2023 leitet sie das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt und ist Mitglied der Fachkommission Wohnungswesen des Deutschen Städtetags.

Prof. Dr. Beate Gsell, Richterin am OLG, München (Vorsitzende)

Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Geschäftsführende Direktorin des Munich Center for Dispute Resolution, Mitglied des 14. Zivilsenats des OLG München (1/6-Stelle), 1997 Promotion (Tübingen), 2001 Habilitation (Bonn), 2002-2003 Professur für Bürgerliches Recht und Nebengebiete an der LMU München, 2003-2011 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privatrecht und Internationales Privatrecht an der Universität Augsburg, Mitglied des Fachbeirats des Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law, Gesamtmitherausgeberin des BeckOGK (beck-online.GROSSKOMMENTAR) zum Zivilrecht, Mitherausgeberin der ZfPW (Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft) und der ZJS (Zeitschrift für das Juristische Studium).

Ministerialdirektorin Dr. Heike Neuhaus, Berlin (Stv. Vorsitzende)

Studium und Promotion an der Ruhr-Universität in Bochum; Referentin im Bundesministerium der Justiz von 1991 bis 1997; Abordnung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht von 1997 bis 1999; Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz von 1999 bis 2007; Unterabteilungsleiterin in der Strafrechtsabteilung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz von 2007 bis 2015; Leiterin der Abteilung Zentrale Aufgaben, Spionage und Völkerstrafrecht in der Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof von 2015 bis 2022; Leiterin der Abteilung Rechtspflege im Bundesministerium der Justiz seit März 2022.

Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad, Richterin am OLG, Tübingen/Stuttgart (Stv. Vorsitzende)

Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad ist seit dem 1. April 2018 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht sowie Rechtsphilosophie an der Eberhard Karls Universität. Zuvor war sie – nach einer kurzen Tätigkeit als Rechtsanwältin v.a. im Erbrecht – wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich mit dem Bürgerlichen Recht, dem Unternehmens- und dem Steuerrecht sowie mit den rechtsphilosophischen, rechtstheoretischen und ökonomischen Grundlagen dieser Rechtsgebiete; in methodischer Hinsicht liegt ein Schwerpunkt auf der Rechtsvergleichung v.a. mit Frankreich, den USA, Großbritannien und Italien. Christine Osterloh-Konrad ist in verschiedenen nationalen und internationalen Gremien aktiv, u.a. als Vertreterin Deutschlands im Academic Committee der European Association of Tax Law Professors. Seit dem 1. Juli 2025 ist sie zudem Richterin im Nebenamt am Oberlandesgericht Stuttgart.

Präsident des BSG a. D. Prof. Dr. Rainer Schlegel, Berlin/Gießen (Stv. Vorsitzender)

Rainer Schlegel trat 1987 in die Sozialgerichtsbarkeit ein. 1997 wurde er zum Richter, 2008 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt. Von 2010 bis Ende 2013 war er Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Nach Rückkehr an das Bundessozialgericht wurde er im Juli 2014 dessen Vizepräsident. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 wurde Rainer Schlegel zum Präsidenten des Bundessozialgerichts ernannt. Im Februar 2024 ist er in den Ruhestand eingetreten. Er ist Honorarprofessor an der Justus-Liebig-Universität Gießen und Vorsitzender des Deutschen Sozialrechtsverbandes. Seine Themen sind u.a. Fragen zu den Grundlagen sozialer Sicherheit, ihre wirtschaftlichen, rechtlichen sowie gesellschaftlichen Voraussetzungen, zu Solidarität in der Gesellschaft und der Umgang des Staates mit seinen Bürgern.

Gutachter

Prof. Dr. Markus Artz, Bielefeld

Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, Berlin

Referentin und Referenten

Richter am BSG Dr. Björn Harich, Kassel

Prof. Dr. Steffen Sebastian, Regensburg

Amtsleiterin Katharina Wagner, Frankfurt a.M.

Vorsitzende

Prof. Dr. Beate Gsell, Richterin am OLG, München

Stv. Vorsitzende

Ministerialdirektorin Dr. Heike Neuhaus, Berlin

Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad, Richterin am OLG, Tübingen/Stuttgart

Präsident des BSG a. D. Prof. Dr. Rainer Schlegel, Berlin/Gießen

Schriftführerin

Akad. Rätin a.Z. Dr. Ann-Kristin Mayrhofer, München

Referate

Mittwoch, 16. September
10:30 bis 11:45 Uhr

Diskussion

Mittwoch, 16. September
14:15 bis 15:30 Uhr
Donnerstag, 17. September
9:30 bis 13:00 Uhr

Diskussion und Beschlussfassung

Donnerstag, 17. September
14:00 bis 18:00 Uhr