Ausgestaltung des strafrechtlichen Lebensschutzes am Lebensende

Vor fast sechs Jahren hat das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht anerkannt, das eigene Leben freiverantwortlich zu beenden und sich dabei helfen zu lassen. Das Gericht hob das bis dahin erst knapp fünf Jahre lang im Strafgesetzbuch verankerte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung als verfassungswidrig auf. Seitdem wird in Rechtswissenschaft, Medizin und Gesellschaft kontrovers diskutiert, ob für Sterbehilfe respektive Sterbebegleitung zum Schutz vor übereilten, fremdbestimmten oder sonst von Willensmängeln beeinflussten Selbsttötungsentschlüssen ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden muss und, wenn ja, wie dieser ausgestaltet sein soll. Bisherige Gesetzesvorschläge haben sämtlich keine Mehrheit gefunden.

Ob und welche Regelungen nötig sind, um den vom Staat zu gewährleistenden Schutz menschlichen Lebens auch strafrechtlich abzusichern, ist umstritten. Rechtspolitisch debattiert wird vor allem die Frage, durch welches Verfahren die Freiverantwortlichkeit des Sterbewillens eines Menschen festgestellt werden soll und ob eine gesetzliche Regelung der Gefahr entgegenwirken kann, dass sich gerade alte oder kranke Menschen wegen der Verfügbarkeit von Sterbehilfe unter dem Druck vermeintlicher Sozialadäquanz zum Suizid gedrängt sehen. Auch soll einer Relativierung des Rechtsguts Leben begegnet werden.

Die strafrechtliche Abteilung hat sich vorgenommen, die unterschiedlichen Standpunkte zu diesem auch in ethischer, religiöser und emotionaler Hinsicht komplexen Thema zu debattieren. Wir werden versuchen, konsensfähige Vorschläge für einen gesetzlichen Rahmen zu erarbeiten, der anstelle des ungeregelten Zustands zu mehr Rechtssicherheit über das führen kann, was erlaubt und was verboten ist und verboten sein sollte.

Prof. Dr. Anette Grünewald, Jena (Gutachterin)

Studium an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Br. und an der Universität Hamburg; Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen in Hamburg (1993 und 1996); 1999 Promotion an der Universität Hamburg und 2009 Habilitation an der Universität Hamburg; anschließend Lehrstuhlvertretungen; von 2013 bis 2018 Universitätsprofessorin an der Humboldt-Universität zu Berlin; Mitglied einer Expertengruppe zur Vorbereitung einer Reform der Tötungsdelikte (2014/2015); ab 2018 Universitätsprofessorin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Ralf Peter Anders, Schleswig/Hamburg (Referent)

Studium der Rechtswissenschaft, Volkswirtschaft und Politologie an der Universität Hamburg (1986-1991); Referendariat in Hamburg (1992-1995); Rechtsanwalt bei Feddersen Laule Scherzberg & Ohle Hansen Ewerwahn (heute: White & Case) in Hamburg (1995-1997); Promotion an der Universität Hamburg 1997; Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (1997-2001, 2002-2005); Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein in Schleswig (2001-2002); Abordnung an das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein in Kiel (2005-2012); Oberstaatsanwalt 2007; Habilitation an der Universität Hamburg bei Prof. Dr. Michael Köhler 2011; Privatdozent an der Universität Hamburg (2011-2024); Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Lübeck (2012-2016); Leitender Oberstaatsanwalt und Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Lübeck (2016-2019); Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Hamburg (2019-2025); Professor gemäß § 17 HmbHG an der Universität Hamburg (2024); Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein in Schleswig (2025).

Prof. Dr. med. Jan Schildmann, Halle (Referent)

Jan Schildmann, Studium der Humanmedizin und Medical Ethics and Law 1995-2002 in Berlin und London. Promotion zum Dr. med. 2004 an der Friedrich-Alexander-Universtität Erlangen-Nürnberg. Facharzt für Innere Medizin 2011, Habilitation 2011 an der Ruhr-Universität Bochum. Seit 2018 Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin an der Medizinischen Fakultät, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Mitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) und des wissenschaftlichen Beirates des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG)

Prof. Dr. med. Bettina Schöne-Seifert, Münster (Referentin)

approbierte und promovierte Medizinerin und habilitierte Philosophin, ist emeritierte Professorin an der Universität Münster, wo sie von 2003 bis 2023 den Lehrstuhl für Medizinethik innehatte. Sie war Mitglied des Nationalen und des Deutschen Ethikrats. Gegenwärtig ist sie u.a. Mitglied des International Bioethics Committee der UNESCO, der Niedersächsischen Akademie der Wissenschaften zu Göttingen und der Nationalakademie. Sie ist Trägerin des Arthur-Burckhardt-Preises zur Förderung der Geistes- und Naturwissenschaften und erhielt 2020 den Bielefelder Wissenschaftspreis.

Präsidentin der Caritas Eva Maria Welskop-Deffaa, Freiburg i. Br. (Referentin)

Rechtsanwältin Anke Müller-Jacobsen, Berlin (Vorsitzende)

Anke Müller-Jacobsen, Rechtsanwältin in Berlin. Nach dem Studium an der FU Berlin hat sie 1988/1991 die juristischen Staatsexamina abgelegt. Von Anfang an hat sie sich auf die Strafverteidigung konzentriert, inzwischen mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht. Mit sieben anderen Rechtsanwälten führt sie eine strafrechtlich ausgerichtete Anwaltssozietät am Berliner Gendarmenmarkt. Von 1999 – 2012 war sie Vorstandsmitglied und ab 2007 Vizepräsidentin der RAK Berlin. Von 2012 – 2019 war sie Richterin des Verfassungsgerichtshofes Berlin. Weiterhin ist sie u.a. Mitglied im Strafrechtsausschuss der BRAK sowie der ständigen Deputation des Deutschen Juristentages. Sie veröffentlicht gelegentlich in Fachzeitschriften und in Festschriften über strafrechtliche, strafprozessuale und berufsrechtliche Themen. Sie ist verheiratet – zusammen haben sie drei erwachsene Kinder. Sie joggt, fährt gern Fahrrad und im Winter Ski. Mit Engagement singt sie in einem ambitionierten Kirchenchor.

Vors. Richterin am BGH Gabriele Cirener, Leipzig (Stv. Vorsitzende)

Prof. Dr. Ingeborg Zerbes, Wien ( Stv. Vorsitzende)

ist Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien. Von 2011 bis 2019 war sie Professorin für Kriminalwissenschaften (deutsches, europäisches und internationales Strafrecht), Kriminologie und Kriminalpolitik an der Universität Bremen und Leiterin des Bremer Instituts für Kriminalwissenschaften. Ingeborg Zerbes wurde an der Uni Wien promoviert und habilitiert („Spitzeln, Spähen, Spionieren Sprengung strafprozessualer Grenzen durch geheimen Zugriff auf Kommunikation“) und hat dort ihre wissenschaftliche Grundausbildung absolviert. 1997-2005 war sie außerdem Österreich-Referentin am MPI für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, 2000 bis 2002 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Basel und 2005-2008 Stipendiatin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. In diese Zeit fallen Forschungsaufenthalte am MPI in Freiburg, an der Universität Basel und an der Hofstra University New York. Seit November 2011 war Ingeborg Zerbes Strafrechtsprofessorin an der Universität Bremen, seit Juni 2017 Studiendekanin. Sie ist Mitherausgeberin des European Criminal Law Review und der Kritischen Justiz und ist Mitglied der European Criminal Policy Initiative. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Europäischen- und Internationalen Strafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht und im Strafprozessrecht.

Gutachterin

Prof. Dr. Anette Grünewald, Jena

Referentinnen und Referenten

Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Ralf Peter Anders, Schleswig/Hamburg

Prof. Dr. med. Jan Schildmann, Halle

Prof. Dr. med. Bettina Schöne-Seifert, Münster

Präsidentin der Caritas Eva Maria Welskop-Deffaa, Freiburg i. Br.

Vorsitzende

Rechtsanwältin Anke Müller-Jacobsen, Berlin

Stv. Vorsitzende

Vors. Richterin am BGH Gabriele Cirener, Leipzig

Prof. Dr. Ingeborg Zerbes, Wien

Schriftführer

Vors. Richter am TDG Timo Walter, München

Referate

Mittwoch, 16. September
10:30 bis 11:45 Uhr

Diskussion

Mittwoch, 16. September
14:15 bis 15:30 Uhr
Donnerstag, 17. September
9:30 bis 13:00 Uhr

Diskussion und Beschlussfassung

Donnerstag, 17. September
14:00 bis 18:00 Uhr