Bedingt abwehrbereit – Ist unsere Rechtsordnung auf die Abwehr äußerer Bedrohungen ausreichend vorbereitet?
Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich neuen Bedrohungen gegenüber. Beispielhaft erwähnt seien Flüge nicht identifizierter Drohnen über Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas, Windparks und Flughäfen, Sabotage auf Marineschiffen sowie Cyberangriffe auf wichtige IT-Infrastruktur. Zugleich scheint selbst ein militärischer Angriff Russlands auf einen oder mehrere NATO-Staaten nicht mehr ausgeschlossen zu sein.
Ist unsere Rechtsordnung auf die Abwehr derartiger Angriffe ausreichend vorbereitet? Ein kritischer Blick zeigt: Die einschlägigen Verfassungsnormen und Gesetze sind größtenteils seit dem Kalten Krieg nicht geändert worden. Sie geben keine oder nur unzureichende Antworten auf Fragen, die sich heute z. B. im Hinblick auf hybride Bedrohungen stellen. Daher dürfte gesetzgeberisches Handeln angezeigt sein.
Die Verhandlungen der Abteilung Öffentliches Recht suchen Antworten auf folgende Fragen: Welche Schutzmechanismen kennt unsere Verfassung für den Verteidigungsfall, seine Vorstufen und für den sog. Vorfeldbereich? Inwieweit bestehen Schutzlücken? Gibt es ein Grundrecht auf Verteidigung bzw. eine staatliche Schutzpflicht zur Verteidigung? Wie können kritische Infrastrukturen effektiv geschützt werden? Welche Rolle spielen die verschiedenen Akteure auf der Ebene von Bund, Ländern und Gemeinden einschließlich der Bundeswehr in den mannigfachen Bedrohungsszenarien? Welcher Stellenwert kommt privaten Sicherheitsdiensten zu? Welche Pflichten treffen die gewerbliche Wirtschaft sowie Private auf Basis der sog. Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze; sind diese Pflichten zu weit oder zu eng gefasst, vor allem: Brauchen wir intensivere Zugriffsrechte auf die private Wirtschaft, und besteht in diesem Rahmen eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung? Und nicht zuletzt: Reichen die existierenden Eingriffs- und Ermächtigungsgrundlagen im Lichte der heutigen Grundrechtsdogmatik aus, um den Bedrohungen zu begegnen?
Die Abteilung will konkrete Reformvorschläge erarbeiten, um unseren demokratischen Verfassungsstaat auch im Hinblick auf äußere Bedrohungen wehrhaft zu machen.

Prof. Dr. Tristan Barczak, LL.M., Passau (Gutacher)
Tristan Barczak (geb. 1985) studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach der Promotion und einem Master im Medizinrecht (LL.M.) absolvierte er das Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Im Anschluss war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht im Dezernat von Johannes Masing (Erster Senat) tätig. Im Jahr 2019 habilitierte er sich mit der Schrift „Der nervöse Staat. Ausnahmezustand und Resilienz des Rechts in der Sicherheitsgesellschaft“. Seit 2020 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau. Ende 2025 erhielt er einen Ruf an die Ludwig-Maximilians-Universität München. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Staats- und Verfassungsrecht (einschließlich Verfassungsgeschichte, Verfassungstheorie und Verfassungsvergleichung) sowie im Bereich des Sicherheitsrechts (einschließlich Polizei- und Ordnungsrecht, Versammlungsrecht, Recht der Nachrichtendienste, Katastrophen- und Zivilschutzrecht).

Prof. Dr. Sven Eisenmenger, Hamburg (Referent)
Prof. Dr. iur. Sven Eisenmenger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth (1. Staatsexamen, 2002) und absolvierte dort die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung für Juristen. Anschließend war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Hamburg bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rolf Stober und promovierte dort (2004). Es folgte das Rechtsreferendariat in Hamburg mit dem 2. Staatsexamen (2007). Prof. Dr. Eisenmenger habilitierte an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Rudolf Streinz. Es wurde ihm die Lehrbefähigung für die Fächer „Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht“ zuerkannt (2012). Dort war er auch Privatdozent. Neben der Habilitation und der Privatdozentur war Prof. Dr. Eisenmenger in der Rechtsabteilung der Handelskammer Hamburg tätig, zuletzt als stellvertretender Bereichsleiter Recht. 2017 wurde Prof. Dr. Eisenmenger zum Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg ernannt und er ist dort auch Leiter des Forschungsinstituts für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft (FORSI).

Ministerialdirektor Dr. phil. Alexander Götz, Berlin (Referent)
Dr. Alexander Götz ist seit dem 1. Oktober 2025 Hauptabteilungsleiter Aufwuchs im BMVg. Zuvor war er seit dem 1. Mai 2023 Leiter der Abteilung der Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen im BMVg.
Vor seinem Wechsel ins BMVg war er Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands Kommunaler Unternehmen e.V. und dort Leiter der Abteilung Energiewirtschaft.
Alexander Götz ist Diplompolitologe und wurde in der Vergleichenden Politik- und Verwaltungswissenschaft promoviert. Ab März 2015 war er Abteilungsleiter im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Seine Zuständigkeit umfasste Kommunales sowie Brand- und Katastrophenschutz.
Von 2011 bis 2015 war Dr. Götz Geschäftsführer der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (Bundes-SGK). Davor war er über mehrere Jahre am Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE), Berlin, sowie in der Strategieberatung tätig.
Herr Dr. Götz ist verheiratet und hat drei Kinder.

Chefjustiziar Christian Graf, Hamburg (Referent)
seit 1998: Handelskammer Hamburg, seit 2000 Geschäftsführer und Chefjustiziar; 1991 bis 1998: Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Leiter der Zentralabteilung, Geschäftsführer der IHK Karlsruhe Bildungszentrum GmbH, Geschäftsführer der IHK Karlsruhe Gebäude- und Grundstücksbetreuungs-GmbH; 1990 bis 1991: Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Trainee in München, Bonn, Houston / Texas und Schwerin; 1987 bis 1990: Juristisches Referendariat in München, Landshut, Augsburg und New York; 1981 bis 1987: Studium der Rechtswissenschaften in München; 1981: Abitur in Bergisch-Gladbach; Weitere Funktionen: Mitglied des Vorstands des Rechtsstandort Hamburg e.V.

Senatorin und ehem. Wehrbeauftragte Dr. Eva Högl, Bremen (Referentin)
Dr. Eva Högl studierte Jura in Osnabrück und Leiden (NL). Nach dem ersten juristischen Staatsexamen war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Osnabrück, wo sie 1997 zu europäischem Arbeits- und Sozialrecht promovierte. Anschließend absolvierte sie das juristische Referendariat in Oldenburg, das sie mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. Danach war sie in verschiedenen Funktionen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zuletzt als Leiterin des Referats „Europäische Beschäftigungs- und Sozialpolitik“ tätig. Von 2009 bis 2020 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages. Als stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion trug sie insbesondere Verantwortung für die Bereiche Inneres und Recht. 2020 bis 2025 war sie Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages. Seit Dezember 2025 ist Frau Dr. Eva Högl Senatorin für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Winterhoff, Hamburg/Göttingen (Vorsitzender)
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Winterhoff, geboren am 4. Februar 1971 in Hameln/Weser, verheiratet, zwei Kinder. Ab 1991 Studium in Göttingen, 1996 erste juristische Staatsprüfung, danach wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Christian Starck, Göttingen, und am Niedersächsischen Staatsgerichtshof, Bückeburg. Ab 2000 Referendariat in Hamburg und Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht), 2003 zweites juristisches Staatsexamen. 2004 Promotion an der Georg-August-Universität Göttingen, 2005 Habilitation ebenfalls in Göttingen, Erteilung der Lehrbefugnis für das Fachgebiet Öffentliches Recht einschließlich Steuerrecht. 2009 Verleihung des akademischen Titels „außerplanmäßiger Professor“.
2003 Zulassung als Rechtsanwalt, 2009 Ernennung zum Partner am Hamburger Standort der Sozietät GvW Graf von Westphalen mit Spezialisierung auf Verfassungsrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht. Präsident und Vorsitzender des I. Senats des Anwaltsgerichtshofes der Freien und Hansestadt Hamburg (Präsident seit 2017, Senatsvorsitzender seit 2013, Richter seit 2010), Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Präsidentinnen und Präsidenten der Anwaltsgerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland (seit 2021). Vorsitzender des Vorstandes der gfr Gesellschaft für Rechtspolitik (Veranstalter der Bitburger Gespräche, Vorsitzender seit 2015, Vorstandsmitglied seit 2012). Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV, Vorsitzender seit 2021, Mitglied seit 2006). Mitherausgeber der „jM“ (juris – Die Monatszeitschrift, seit 2014).

Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, Bonn (Stv. Vorsitzender)
Geboren 1975. 1994/95 Studium der Pharmazie in Greifswald, 1995-1998 der Rechtswissenschaft in Bonn. Referendardienst 1999-2001. Promotion 2001 in Bonn mit einer strafprozessualen Dissertation. 2002-2004 Verwaltungsrichter und Rechtsanwalt; 2004-2009 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bayreuth. Habilitation 1/2009 für die Fächer Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht.Seit Sommersemester 2009 W3-Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn. 2014-2021 stellv. Richter am VerfGH NW; 2015-2021 im Nebenamt Richter am OVG NW. Seit 2020 ordentliches Mitglieder der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste (Klasse der Geisteswissenschaften). Seit 2020 Mitglied der Ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der DFG.Forschungsschwerpunkte: Verfassungsrecht, Allgemeines & Europäisches Verwaltungsrecht, Wissenschaftsrecht, Umweltrecht, Pharmakologie & Toxikologie im Recht.

Vors. Richter am BVerwG Prof. Dr. Christoph Külpmann, Leipzig/Bremen (Stv. Vorsitzender)
Jahrgang 1972, verheiratet, zwei Kinder
Ab 1991 Studium in Göttingen, Galway (Irland) und Köln. 1. jur. Staatsexamen 1996. 1999 Promotion in Köln, ausgezeichnet mit dem Universitätspreis; Referendariat im Bezirk des OLG Köln (mit Stationen beim OLG Köln und dem Bundesverfassungsgericht ). 2. jur. Staatsexamen 2001. 2001 bis 2003 Rechtsanwalt im öffentlichen Recht bei Redeker Sellner Dahs & Widmaier in Bonn. 2003 bis 2009 Richter am Verwaltungsgericht Bremen (mit zwei jähriger Abordnung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht). 2009 bis 2013 Tätigkeit beim Senator für Justiz und Verfassung in Bremen, zuständig für das öffentliche Recht und die Landesgesetzgebung. 2011 Ernennung zum Senatsrat. 2013 Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht, seither tätig in dem für Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Senat. Seit 2017 Honorarprofessor in Bremen. Seit 2017 Mitglied des Verwaltungssenats bei dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland. Veröffentlichungen insbesondere zum Baurecht, zum Verwaltungsverfahrens-und Verwaltungsprozessrecht und zum Staatshaftungsrecht.

Vizepräsidentin des EGMR a. D. Prof. Dr. DDr. h. c. Angelika Nußberger, M.A., Köln (Stv. Vorsitzende)
Angelika Nußberger ist seit 1.1.2011 Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, seit 1.11.2015 Präsidentin der 5. Sektion und seit 1.2.2017 Vizepräsidentin. 2002 wurde sie nach ihrer Habilitation in München als Professorin für Völkerrecht, öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an die Universität zu Köln berufen und übernahm die Leitung des Instituts für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung. Vor ihrer Tätigkeit in Straßburg war sie Prorektorin für Akademische Karriere, Diversität und Internationales an der Universität zu Köln, Mitglied der Sachverständigenkommission der Internationalen Arbeitsorganisation und stellvertretendes Mitglied der Venedigkommission des Europarats. Sie hatSlawistik, Neuere Deutsche Literatur und Romanistik sowie Rechtswissenschaft studiert. 2015 hat sie den Schader-Preis erhalten.
Gutachter
Prof. Dr. Tristan Barczak, LL.M., Passau
Referentin und Referenten
Prof. Dr. Sven Eisenmenger, Hamburg
Ministerialdirektor Dr. phil. Alexander Götz, Berlin
Chefjustiziar Christian Graf, Hamburg
Senatorin und ehem. Wehrbeauftragte Dr. Eva Högl, Bremen
Vorsitzender
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Winterhoff, Hamburg/Göttingen
Stv. Vorsitzende
Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, Bonn
Vors. Richter am BVerwG Prof. Dr. Christoph Külpmann, Leipzig/Bremen
Vizepräsidentin des EGMR a. D. Prof. Dr. DDr. h. c. Angelika Nußberger, M.A., Köln
Schriftführerin
Richterin Dr. Laura Wanner, Stuttgart
Referate
Mittwoch, 16. September
12:00 bis 13:15 Uhr
Diskussion
Mittwoch, 16. September
14:15 bis 15:30 Uhr
Donnerstag, 17. September
9:30 bis 13:00 Uhr
Diskussion und Beschlussfassung
Donnerstag, 17. September
14:00 bis 18:00 Uhr