Juristische Ausbildung der Zukunft – Welche Reformen empfehlen sich?
Die juristische Ausbildung steht seit langem unter erheblichem Reformdruck, vor allem, aber keineswegs allein in ihrem universitären Abschnitt. Überfrachtete Studieninhalte, schwer kalkulierbare Prüfungsanforderungen, hohe Belastungen der Studierenden sowie ein komplexes Geflecht unterschiedlicher Akteure prägen bis heute ihr Erscheinungsbild. Auch die Qualität des Referendariats zwischen Einzelausbildung und Arbeitsgemeinschaften scheint nicht durchweg gewährleistet. Obwohl kaum ein Thema innerhalb der Rechtswissenschaft so kontinuierlich und leidenschaftlich diskutiert wird wie die Ausbildung, sind die erzielten Veränderungen überschaubar geblieben. Grundlegende Strukturprobleme bestehen fort, während Reformen häufig punktuell bleiben und hinter den formulierten Ansprüchen zurückfallen.
Die Abteilung Juristische Ausbildung des 75. djt nimmt diese Situation zum Ausgangspunkt. Sie fragt nach den Ursachen der anhaltenden Reformträgheit und nach den Voraussetzungen für eine substanzielle Erneuerung. Dabei geraten sowohl die klassischen Streitfragen – Stoffmenge, Studienorganisation und Anforderungen des Staatsexamens – als auch aktuelle Herausforderungen durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in den Blick.
Ein weiterer Diskussionsstrang betrifft die institutionelle Verantwortung für die Ausbildung. Die Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Akteuren wirft die Frage auf, wie Verantwortung wirksam wahrgenommen und koordiniert werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch zu erörtern sein, welche Rolle Ausbildungskultur, fachliche Selbstverständnisse und tradierte Erwartungshaltungen für wahrgenommene Defizite spielen – etwa im Bereich methodischer, reflexiver und kommunikativer Kompetenzen.
Zentral ist schließlich die Frage nach den Maßstäben guter juristischer Ausbildung in Universität und Praxis des Rechtsreferendariats. Wie lassen sich hohe fachliche Anforderungen mit didaktischer Qualität, Transparenz und Verlässlichkeit der Prüfungen verbinden? Welche Bedeutung kommt empirischer Erkenntnis über Lehr- und Prüfungsformate zu? Welche Rolle spielen Leitbilder des „modernen Juristen“, interdisziplinäre Öffnung und internationale Vergleichsperspektiven? Und welche Verantwortung tragen die einzelnen Beteiligten – Lehrende, Prüfende, Ausbilderinnen und Ausbilder – unabhängig von größeren institutionellen Reformen?
Die Abteilung versteht sich damit als Forum für eine offene, selbstkritische und zukunftsorientierte Diskussion über Ziele, Strukturen und Praxis juristischer Ausbildung.

Prof. Dr. Julian Krüper, Bochum (Gutachter)
Julian Krüper studierte Rechtswissenschaft und Musik in Trier, Köln und Essen. Er wurde 2006 von Prof. Dr. Martin Morlok an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf promoviert und habilitierte sich dort 2012 mit einer verfassungstheoretischen Arbeit. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und interdisziplinäre Rechtsforschung an der Ruhr-Universität Bochum, Mitherausgeber der Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft und seit 2024 Gründungsvorsitzender der Gesellschaft für Didaktik der Rechtswissenschaft e.V.

Prof. Dr. Judith Brockmann, Kassel (Referentin)
Judith Brockmann ist Professorin für Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsrecht am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Kassel. Sie ist Mitgründerin des Zentrums für rechtswissenschaftliche Fachdidaktik an der Universität Hamburg, Mitherausgeberin der Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft und seit 2024 Mitglied im Gründungsvorstand der Gesellschaft für Didaktik der Rechtswissenschaft e.V. Judith Brockmann studierte Rechtswissenschaft in Hamburg und Paris. Sie wurde mit einer rechtsvergleichenden Arbeit im deutsch-französischen Sozialrecht an der Universität Hamburg promoviert, war zunächst als Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeits- und Sozialrecht tätig, bevor sie als Juniorprofessorin für Arbeitsrecht mit sozialrechtlichen Bezügen und rechtswissenschaftliche Fachdidaktik an ihre Alma mater zurückkehrte. Nach einer kurzen Tätigkeit als Professorin an der HAW Hamburg ist sie seit 2022 an der Universität Kassel.

Studentin Zora Machura, Berlin (Referentin)
Zora Machura ist seit 2022 Jurastudentin an der Humboldt Universität zu Berlin und studiert dort seit 2023 im trinationalen Programm der Humboldt European Law School. 2023 absolvierte sie einen Auslandsaufenthalt an der National Law School of India University in Bengaluru, Indien. Zudem arbeitet sie seit 2023 als studentische Mitarbeiterin am Lehrstuhl „Öffentliches Recht und Geschlechterstudien“ von Prof. Dr. Susanne Baer Bundesverfassungsrichterin a.D. Während ihres Studiums war sie Mitglied des Fachschaftsrats und studentische Vertreterin im Fakultätsrats der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität. 2024/2025 war Zora Machura Teil des Vorstands des Bundesverbands des rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. und dort für Inhaltliche Koordination zuständig. Im September 2026 beginnt sie ihr Studium (matrîse en droit) an der Panthéon Assas in Paris, Frankreich.

Syndikusrechtsanwalt Dr. Alexander Steinbrecher, LL.M., Berlin (Referent)
Dr. Alexander Steinbrecher, LL.M. (Tulane) ist seit 2024 Chefsyndikus der BVG und seit Anfang 2026 zudem Leiter der Geschäftseinheit Recht, Datenschutz und Forderungsmanagement. Die BVG mit Sitz in Berlin ist Europas drittgrößtes Nahverkehrsunternehmen. Zuvor war er in den Jahren 2022 und 2023 Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilungen der Start-ups Getir und Gorillas. Davor bekleidete er von 2007 bis 2021 verschiedene leitende Funktionen in den Rechtsabteilungen internationaler Großkonzerne, unter anderem bei Bombardier. Er ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2017 als Of Counsel tätig. Darüber hinaus ist er seit 2005 Lehrbeauftragter an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) und hat auch an weiteren Universitäten in Deutschland, Europa und den USA gelehrt. Als Mitherausgeber von Fachbüchern und Zeitschriften sowie als Autor und Redner ist er seit vielen Jahren im Rechtsmarkt präsent. Für seine Tätigkeit als Unternehmensjurist und Rechtsanwalt wurde er mehrfach ausgezeichnet, unter anderem von Best Lawyers, Legal 500, Who’s Who Legal und Lexology. Das Zusammenspiel von Recht, Management und Technologie bildet den Schwerpunkt seiner beruflichen Arbeit.

Präsidentin des OLG Ann-Marie Wolff, Bremen (Referentin)
Ann-Marie Wolff, Jahrgang 1962, ist seit 2019 Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen und Vorsitzende des Justizprüfungsamt für die erste juristische Staatsprüfung in Bremen. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Das Referendariat absolvierte sie in Hamburg und Paris. 1991 trat sie als Richterin in den bremischen Justizdienst ein und war dort beim Landgericht Bremen, beim Amtsgericht Bremen und beim Hanseatischen Oberlandesgericht, dort auch als Ausbildungsrichterin, beschäftigt. 2008 übernahm sie die Leitung des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal, 2010 erfolgte die Abordnung in die Behörde des Senators für Justiz und Verfassung, zur Leitung der Abteilung für Personal, Haushalt und Organisation. 2016 wurde sie zur Präsidentin des Amtsgerichts Bremen ernannt. Ann-Marie Wolff ist seit 1993 in der Juristenausbildung aktiv, zunächst vor allem in der Referendarausbildung als Arbeitsgemeinschaftsleiterin, seit 2020 auch an der Universität Bremen im Rahmen der Examensvorbereitung. Sie ist seit 1995 Prüferin in der ersten Staatsprüfung und seit 2006 in der zweiten Staatsprüfung.

Präsidentin des OLG Stefanie Otte, Celle (Vorsitzende)
Seit 2018 Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle, daneben ständiges Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, Mediatorin, Supervisorin und zertifizierte Klärungshelferin. Außerdem Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V., Beirätin des Digital Justice Summit und in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik, Sachverständige in Ausschussanhörungen im Deutschen Bundestag, Autorin zahlreicher Literaturbeiträge, Mitherausgeberin der Niedersächsischen Verwaltungsblätter (NdsVBl.) und der Ausbildungszeitschrift Juristische Schulung (JuS), umfangreiche Vortragstätigkeit sowie seit 2024 Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages e.V.
2013 bis 2017 verschiedene Funktionen im Niedersächsischen Justizministerium, unter anderem Leiterin des Personalreferats und Leitende Ministerialrätin, 2015 bis 2017 Staatssekretärin und Leiterin des E-Justice-Rats. Davor seit 2003 Richterin an allen Instanzgerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Niedersachsen. Von 1991 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, zuvor Studium an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hildesheim.

Prof. Dr. Nina Dethloff, LL. M., Bonn (Stv. Vorsitzende)
Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Europäisches Privatrecht sowie Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht der Universität Bonn. Beraterin der Federal Trade Commission, Washington, D.C.; 1991 Promotion, 2000 Habilitation Universität Freiburg (Europäisierung des Wettbewerbsrechts); Rufe nach Hamburg, Lausanne. Ad-hoc-Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (2006 – 2008); Mitglied des Vorstands der Zivilrechtslehrervereinigung (2006 – 2011), der Arbeitsgruppe „Perspektiven der Rechtswissenschaft“ des Wissenschaftsrates, des Deutschen Rates für Internationales Privatrecht, des Vorstands der International Society of Family Law, des American Law Institute, der Academia Europaea sowie der Internationalen Expertenkommission für das Elitenetzwerk Bayern; Stv. Direktorin des Käte Hamburger Kollegs „Recht als Kultur“; Mitglied des Hochschulrates der Universität Osnabrück und stv. Vorsitzende des Hochschulrates der Universität Bonn.

Prof. Dr. Thomas Riehm, Passau (Stv. Vorsitzender)
Prof. Dr. Thomas Riehm ist seit 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau und seit 2019 Sprecher des dortigen Instituts für das Recht der digitalen Gesellschaft (IRDG). Zuvor war er nach Studium, Referendariat, Promotion (2006) und Habilitation (2011) an der LMU München und Stationen in Paris (2005-2007), Hamburg (2009-2011) und Augsburg (2011-2012) Inhaber eines Lehrstuhls an der Universität Marburg (2012-2013). Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im gesamten Vertrags- und Haftungsrecht und dem Zivilverfahrensrecht einschließlich der alternativen Streitbeilegung, mit einem besonderen Fokus auf Rechtsfragen der Digitalisierung. Er ist geschäftsführender Mitherausgeber der Zeitschrift „Recht Digital“ (RDi).
Gutachter
Prof. Dr. Julian Krüper, Bochum
Referentinnen und Referent
Prof. Dr. Judith Brockmann, Kassel
Studentin Zora Machura, Berlin
Syndikusrechtsanwalt Dr. Alexander Steinbrecher, LL. M., Berlin
Präsidentin des OLG Ann-Marie Wolff, Bremen
Vorsitzende
Präsidentin des OLG Stefanie Otte, Celle
Stv. Vorsitzende
Prof. Dr. Nina Dethloff, LL. M., Bonn
Prof. Dr. Thomas Riehm, Passau
Schriftführerin
Rechtsanwalt Dr. Julius Remmers, LL.M., Hamburg
Referate
Mittwoch, 16. September
12:00 bis 13:15 Uhr
Diskussion
Mittwoch, 16. September
14:15 bis 15:30 Uhr
Donnerstag, 17. September
9:30 bis 13:00 Uhr
Diskussion und Beschlussfassung
Donnerstag, 17. September
14:00 bis 18:00 Uhr