Kooperativ, flexibel, digital – Braucht das Betriebsverfassungsgesetz ein Update?

Die arbeitsrechtliche Abteilung befasst sich mit dem Reformbedarf im Betriebsverfassungsrecht. Die Grundstrukturen des Betriebsverfassungsgesetzes stammen aus dem letzten Jahrhundert. Diese Zeit war gekennzeichnet durch klar abgrenzbare Betriebsstätten, deutlich geringere internationale Verflechtung der Volkswirtschaft sowie relativ lineare Unternehmensstrukturen. Dies hat sich grundlegend geändert: Die Digitalisierung treibt die Auflösung herkömmlicher Betriebsstrukturen voran; Arbeitnehmer arbeiten projektbezogen zusammen und erhalten Weisungen von ganz unterschiedlichen Stellen – auch aus dem Ausland. Die jüngsten Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes aus den Jahren 2021 und 2024 behandelten eher Detailregelungen, welche vor allem die Funktionsträger selbst betreffen, wie die Ermöglichung digitaler Betriebsratssitzungen oder die Betriebsratsvergütung.

Es stellt sich daher die Frage, ob das Betriebsverfassungsgesetz ein Update benötigt. So muss beispielsweise diskutiert werden, ob die Anknüpfung der grundlegenden Repräsentationseinheit der Arbeitnehmer an den Betrieb noch sachgerecht ist und welche Alternativen es gäbe. Ebenso sollte der etwas undurchsichtige Aufbau der betrieblichen Mitbestimmung in Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat hinterfragt werden. Im Bereich der Beteiligungsrechte des Betriebsrats kritisiert die Arbeitgeberseite vielfach die langwierigen Verfahren vor der Einigungsstelle und weitreichende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Digitalisierung. Demgegenüber monieren Gewerkschaften zum Beispiel nur eingeschränkte oder gänzlich fehlende Beteiligungsrechte bei im Ausland getroffenen Entscheidungen und verlangen weitergehende Mitbestimmungsrechte im Bereich des Datenschutzes. Dementsprechend veröffentlichten dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und seinen Mitgliedsgewerkschaften und Institutionen nahestehende Juristen im April 2022 einen „Gesetzentwurf für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz“. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) legte Anfang 2026 ein Professorengutachten über die „Modernisierung der Betriebsverfassung“ vor. Vor diesem Hintergrund möchte die arbeitsrechtliche Abteilung mit ihren Beschlüssen einen Beitrag zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung dieses für eine demokratische Gesellschaft wichtigen Rechtsgebiets leisten.

Prof. Dr. Claudia Schubert, Hamburg (Gutachterin)

Claudia Schubert. Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Jena (1995-2000); Promotion zum Dr. iur. mit einer Arbeit zum Schutz der arbeitnehmerähnlichen Personen (Universität Jena 2002); Referendariat im Bezirk des Kammergerichts (2003-2005); Habilitation an der Universität zu Kiel (2010); Professur an der Freien Universität Berlin (2011-2013); Professur an der Universität Bochum (2013-2018); Professur an der Universität Hamburg (seit 2018); Gastprofessur an der Wirtschaftsuniversität Wien (2017, 2018); Mitglied des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands (seit 2014)

Prof. Dr. Elisabeth Brameshuber, Wien (Referentin)

Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften in Graz und Poitiers (2005-2013); wissenschaftliche Mitarbeiterin prae und post doc an den Lehrstühlen von o.Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold, zunächst an der Karl-Franzens-Universität Graz, sodann an der Wirtschaftsuniversität Wien. Habilitation für die Fächer „Arbeitsrecht und Sozialrecht“ an der Wirtschaftsuniversität Wien (2018). Zwischenzeitige Gerichtspraxis im Sprengel des OLG Wien und Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärterin in Wien. Vertretung der Professur für „Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung“ an der Ruhr-Universität Bochum im WS 2018/19. Seit 1.1.2020 Universitätsprofessorin für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien; seit 2025 Mitglied des akademischen Senates ebendort.

Rechtsanwältin Prof. Dr. Barbara Reinhard, Frankfurt a. M. (Referentin)

Prof. Dr. Barbara Reinhard ist Rechtsanwältin und Partnerin der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei KLIEMT.Arbeitsrecht in Frankfurt am Main. Sie berät Unternehmen insbesondere bei Transformations- und Transaktionsprojekten sowie zu Fragen der Mitbestimmung, des Arbeitnehmerdatenschutzes und der arbeitsrechtlichen Compliance. Zuvor war sie viele Jahre als Richterin in der Arbeits­ge­richts­bar­keit des Landes Nordrhein-Westfalen tätig sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht und Referentin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Prof. Dr. Reinhard ist Honorarprofessorin an der Philipps-Universität Marburg, Autorin zahlreicher Fachveröffentlichungen und gefragte Referentin im Arbeitsrecht.

Prof. Dr. Jens M. Schubert, Cottbus (Referent)

Studium in Frankfurt am Main und Lausanne (1990 bis 1995); Referendariat OLG Frankfurt u.a. mit Station Deutsche Botschaft Paris; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Joachim Weyand an der TU Ilmenau (1998-2002), Promotion an der Leibniz-Universität in Hannover 2002 (Prof. Dr. Wendeling-Schröder), Rechtsanwalt bei Neef & Schrader Hannover (2002-2005), Junior-Professor für Arbeitsrecht und Europäisches Recht an der Leuphana Universität Lüneburg, unterbrochen durch Vertretung und Jean Monnet Professur an der Ossietzky Universität Oldenburg sowie Honorary Fellowship University of Exeter (2005-2010) anschl. apl. Professur an der Leuphana, Leiter der Rechtsabteilung in der Bundesverwaltung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (2010-2020), Geschäftsführer/Vorstandsvorsitzender des AWO-Bundesverbandes (2020-2022), Personalabteilung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (2023-2025), Universitätsprofessor an der BTU-Cottbus-Senftenberg, Leiter des Fachgebiets „Recht der Sozialen Arbeit – Sozialrecht/Arbeitsrecht/Berufsrecht“, Antidiskriminierungs- und Antisemitismusbeauftragter der BTU. Gastprofessor an der UDF Brasilia. Ehrenamtlicher Richter am BAG und BSG, Aufsichtsratsmitglied eines börsennotierten Unternehmens, Autor zahlreicher Fachaufsätze und Buchbeiträge, Gutachter.

Prof. Dr. Martin Franzen, München (Vorsitzender)

Geboren in Karlsruhe. Studium der Rechtswissenschaft, Politischen Wissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaftslehre in Heidelberg (1983-1985) und Berlin (1985-1988). 1. Juristisches Staatsexamen 1988, 2. Juristisches Staatsexamen 1991, beide in Berlin. 1991 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin am Lehrstuhl von Dieter Heckelmann.

Promotion (1993) und Habilitation (1999) an der Freien Universität Berlin. 1999 – 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Konstanz. Seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Universität München.

Mitglied des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes (seit 2008) und Mitherausgeber der Europäischen Zeitschrift für Arbeitsrecht (EuZA).

Dekan der Juristischen Fakultät (ab 01.10.2015)

Rechtsanwältin Dr. Susanne Clemenz, Gütersloh (Stv. Vorsitzende)

Studium und Referendariat in Bielefeld. Seit August 1990 als Rechtsanwältin, seit 1993 als Fachanwältin für Arbeitsrecht bundesweit tätig. 1995 Promotion bei Prof. Dr. Hanns Prütting, Köln. Partnerin der Arbeitsrechtsboutique TSC Fachanwälte für Arbeitsrecht. Tätigkeitsschwerpunkte: Beratung und Vertretung von Unternehmen, Organmitgliedern (Vorstände/ Geschäftsführer, Aufsichts- und Beiräte) und Führungskräften in allen Belangen des Arbeitsrechts. Mitglied des Ausschuss Arbeitsrecht im DAV, des Verbandsausschuss des DArbGV, des Vorstands der deutschen Sektion der IGRASS, der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft für Arbeitsrecht. Mitherausgeberin der NZA, Mit-herausgeberin AGB Arbeitsrechtkommentar, Autorin zahlreicher Literaturbeiträge und umfangreiche Vortragstätigkeit.

Gutachterin

Prof. Dr. Claudia Schubert, Hamburg

Referentinnen und Referent

Prof. Dr. Elisabeth Brameshuber, Wien

Rechtsanwältin Prof. Dr. Barbara Reinhard, Frankfurt a. M.

Prof. Dr. Jens M. Schubert, Cottbus

Vorsitzender

Prof. Dr. Martin Franzen, München

Stv. Vorsitzende

Rechtsanwätlin Dr. Susanne Clemenz, Gütersloh

Schriftführer

Richter am ArbG Cesare Vannucchi, Stuttgart

Referate

Mittwoch, 16. September
10:30 bis 11:45 Uhr

Diskussion

Mittwoch, 16. September
14:15 bis 15:30 Uhr
Donnerstag, 17. September
9:30 bis 13:00 Uhr

Diskussion und Beschlussfassung

Donnerstag, 17. September
14:00 bis 18:00 Uhr